Über uns

Anpassung der Betriebskostenverordnung

News: 13.12.2024 in Allgemein

Ab 2025 können Vermieter Kosten für digitale Infrastruktur als umlagefähige Betriebskosten geltend machen. Gemäß der überarbeiteten Betriebskostenverordnung umfasst dies beispielsweise gemeinschaftlich genutztes WLAN oder die Einrichtung von Netzwerkinfrastruktur für Smart-Home-Systeme. Die Änderung reflektiert die wachsende Bedeutung digitaler Technologien in Wohngebäuden und ermöglicht es Vermietern, die Kosten anteilig auf die Mieter umzulegen. Voraussetzung ist, dass die Infrastruktur allen Bewohnern zugutekommt.

WAS IST MEINE IMMOBILIE ...

WAS IST MEINE IMMOBILIE WERT?

 

 

 

 
Jetzt Immobilie bewerten