Sie suchen eine Immobilie zur Miete? Hier können Sie uns Ihre individuellen Ansprüche mitteilen. Wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenkartei auf und übersenden Ihnen anhand der von Ihnen angegebenen Kriterien Informationen zu in Frage kommenden Objekten.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch suchen, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02232-56848-0.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FOCUS Schultheis Immobilien, Inhaber: Rainer Schultheis, Immendorfer Str. 2, 50321 Brühl, Tel. +49 (0) 22 32- 56848-0, Fax +49 (0) 22 32- 34418, E-Mail: info@focus-schultheisimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
AGB
- Geschäftsgegenstand ist Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und sonstige Verwertung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Vermittlung entsprechender Geschäfte, Hausverwaltung.
Des Weiteren Vermittlung und Beschaffung von Finanzierungen jeder Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigten Anlagenbeteiligungen.
- Sofern keine andere Provision im Angebot gefordert oder schriftlich vereinbart wird, gelten nachfolgende Gebühren, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Die Maklerfirma ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt zur Entstehung des Gebührenanspruches der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß.
a) Für die Vermittlung eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages betreffend unbebaute und bebaute Liegenschaften oder grundstücksgleiche Rechte ist von dem Veräußerer und Erwerber eine Provision in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises an dem Tag des Vertragsabschlusses zu zahlen. Bei Erbbaurechten tritt an die Stelle des Kaufpreises der 25-fache Jahreserbbauzins.
b) Für die Vermittlung von Wohnraum sind vom Mieter und Vermieter bzw. Pächter mit Vertragsabschluß zu zahlen: für Verträge bis zu fünf Jahren zwei Monatsmieten, für Verträge über fünf Jahre vier Monatsmieten. Optionszeiten erhöhen die Vertragsmiete entsprechend.
c) Bei Darlehensbeschaffung 3 % der Darlehenssumme, fällig und zahlbar bei Darlehenszusage durch den Darlehnsgeber.
d) Bei Nachweis von Geschäftsexistenzen sind vom Geschäftsübernehmer zu zahlen: die unter b) genannten Gebühren für die Anmietung sowie 6 % von einer zu zahlenden Abstandssumme.
e) Für die Begründung eines Ankaufrechtes oder Vorkaufrechtes sind von dem hierdurch Begünstigten 1 % des Kaufwertes als Nachweisprovision zu zahlen. Steht die Höhe des Kaufwertes nicht fest, so ist zumindest der 14-fache Jahresmietwert als Kaufwert zugrunde zu legen.
f) Für den Nachweis eines Objektes, das sich in einem Zwangsversteigungsverfahren befindet, sind vom Ersteher 3 % bei Zuschlag zu zahlen. Vom Eigentümer bzw. Auftraggeber 3 % bei Abschluss eines Bietungsabkommens bzw. wenn kein Bietungsabkommen geschlossen wird, bei Versteigerungszuschlag.
- Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich und freibleibend. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht weitergegeben werden. Bei Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen sind im Falle eines Vertragsabschlusses die vollen Gebühren zu zahlen.
- Eine vom Makler mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht Widerspruch erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Die Berufung auf Kenntnis ist nur innerhalb einer Frist von fünf Tagen, schriftlich und mit Quellenangabe zulässig.
- Die Provision ist fällig im Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Vertragsauflösungen aus irgendeinem Grunde, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
Nachfolgegeschäfte jeder Art sind gleichfalls provisionspflichtig.
- Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Übermittlung der von Geschäftspartnern erteilten Angaben und der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar.
- Ist Alleinauftrag erteilt, hat der Auftraggeber die gesamte Provision auch dann zu zahlen, wenn er das Geschäft selbst oder durch Vermittlung eines Dritten abschließt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.