
Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen bis Juli 2025 einen digitalen Mietspiegel bereitstellen. Diese digitale Lösung soll Mietern und Vermietern eine transparente Orientierung über ortsübliche Vergleichsmieten bieten und somit Streitigkeiten über Mietanpassungen reduzieren. Nach § 558d BGB sind Vermieter verpflichtet, die Daten des Mietspiegels bei Mieterhöhungen zu berücksichtigen. Die digitale Form ermöglicht eine einfache und zeitgemäße Abfrage der Daten durch Nutzer.