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Erleichterte Installation von Balkonkraftwerken

News: 13.12.2024 in Allgemein

Seit dem 17. Oktober 2024 ist es Mietern und Wohnungseigentümern erleichtert, sogenannte Balkonkraftwerke zu installieren. Diese Mini-Solaranlagen, die an Balkonen oder Fassaden angebracht werden, um Solarstrom zu erzeugen, gelten nun gemäß § 554 BGB und § 20 WEG als privilegierte bauliche Maßnahmen. Für Wohnungseigentümer reicht ein einfacher Beschluss der Eigentümerversammlung aus, der Vorgaben über die Art und Weise der Installation machen kann, eine grundsätzliche Ablehnung ist nicht möglich.. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den Eigenverbrauch von Strom zu steigern. Ablehnungen seitens Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn die Standsicherheit gefährdet ist.

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