
Der Bundesgerichtshof hat im September 2024 entschieden, dass generelle Verbote zur Haustierhaltung in Mietverträgen unwirksam sind (BGH, Urteil v. 15.09.2024, Az. VIII ZR 172/23). Individuelle Regelungen, die auf die Größe, Art oder Anzahl von Tieren abzielen, bleiben jedoch zulässig, sofern sie die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Mietern, insbesondere von Tierhaltern, und schafft Klarheit für Vermieter, die ihre Gebäude vor Schäden schützen möchten.