
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, muss jetzt weniger Aufwand in die Abrechnung der Betriebskosten stecken. Bislang mussten die Abrechnungen händisch umgerechnet werden, wenn die WEG bei einigen Kostenpunkten einen Abrechnungsschlüssel verwendete, der im Mietverhältnis nicht möglich war. Jetzt gilt: Falls im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde, gilt für das Mietverhältnis automatisch der Umlageschlüssel der Eigentümergemeinschaft.