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Erweiterte Rechte bei Modernisierungsmaßnahmen

News: 13.12.2024 in Allgemein

Die Änderungen des § 555c BGB zum März 2025 stärken die Rechte der Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen. Vermieter müssen Mieter frühzeitiger über geplante Maßnahmen informieren und deren Bedenken in die Planungen einfließen lassen. Die Modernisierungsankündigung muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten erfolgen und detaillierte Angaben zu Umfang, Dauer und Kosten enthalten. Ziel ist es, die Interessen von Mietern bei baulichen Veränderungen stärker zu schützen und Konflikte zu vermeiden.

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